Dr. Friedrich Pohl
F.Pohl@bremer-imker.de
friedrich.pohl@veterinaer.bremen.deBienenseuchen-Verordnung
Allgemeine Vorschrift
§1
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der Zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und Ihres Standortes anzuzeigen.
In Bremen: 0421 36110704

Besuche lohnen sich
Last Update 1.05.2012