Der Kleine Bienenstockkäfer ist ein exotischer Schädling der Honigbienen, der sich von Afrika (Süden) bereits durch Verschleppung in einigen Drittländern (bisher USA, Kanada, Australien) ausgebreitet hat, wo er in der Bienenhaltung große Probleme verursacht.

Bisher wurde der Käfer weder in Deutschland noch in anderen Ländern der EU aufgefunden. Um eine Einschleppung zu vermeiden, werden seitens der EU Maßnahmen gegen die Einschleppung getroffen, so u.a. auch gegen Bienenimporte aus den betroffenen Ländern.

Was kann der Imker vorbeugend machen?

Kaufen Sie Bienenvölker oder Königinnen nur mit Gesundheitsnachweis möglichst bei bekannten Imkern oder Züchtern diese Bienen haben weiterhin den Vorteil der regionalen Anpassung (z.B. Klima). Bei Bienenkäufen oder Wanderungen innerhalb der EU bestehen bisher keine Gefahren, den Käfer „mitzukaufen“.

Verzichten Sie auf verbotene „Taschenimporte“ von Königinnen aus dem Ausland. Beuten- und Wabenmaterial aus Afrika, USA, Kanada oder Australien sollten ebenfalls auf keinen Fall eingeführt werden.

Rechtliche Situation

Die EU hat den Handel mit Bienen zur Vermeidung der Einschleppung schon eingeschränkt. In der EU und somit auch in Deutschland gehört der Kleine Bienenstockkäfer zu den anzeigepflichtigen Krankheiten. Daher ist der Verdacht des Auftretens beim zuständigen Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen.

Was tun bei Verdacht?

Am ehesten wird man meist tote Tiere, wie Insekten (auch Käfer), Spinnen usw. auf den Varroa-Windeln im Wintergemüll finden. Es dürfte sehr unwahrscheinlich sein, dass es sich hierbei um den Kleinen Bienenstockkäfer handelt.

  • 1. Vergleichen Sie den Käfer mit Fotomaterial, dass Sie in der nächsten Zeit erhalten werden (oder Internet, Bieneninstitute). So lassen sich nahezu alle vornehmlich verdächtigen Käfer ausschließen, da der Kleine Bienenstockkäfer recht typisch gebaut ist. Es können sehr unterschiedliche Käfer im Bienenkasten Unterschlupf suchen.
  • 2. Sollte ein Käfer weiterhin verdächtig sein, wenden Sie sich mit dem Käfer (in einem dichten Behältnis, z.B. Schraubdeckelglas/verschlossenes, leeres Honigglas) an das zuständige Veterinäramt.
  • 3. Der Amtstierarzt wird die Bestimmung des Tieres vornehmen lassen und Sie informieren.

Behalten Sie die Ruhe, denn ein Auftreten des Käfers ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Die Einschleppung kann ggf. Jahre oder Jahrzehnte dauern oder gar völlig ausbleiben.

Umseitig erhalten Sie einige Informationen zum Käfer.

Unterstützung bei Fragen bietet Frau Dr. D. Brückner

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Besuche lohnen sich

Last Update 13.12.2011

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