Sperrbezirk eingerichtet und nun?

Vielen in unserem Verein ist es bisher erspart geblieben, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Jetzt ist dies nötig und wir möchten versuchen, die Amtliche Bekanntgabe verständlicher darzustellen: Bienenstände in den betroffenen Gebieten sind zu melden, unter Angabe von; Ort und Anzahl der Völker. Dies gilt auch wenn die Stände bereits gemeldet sind!! Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und …