EU-Honigverordnung
Mit der neuen EU-Honigrichtlinie müssen zukünftig auf allen Mischhonigen die genauen
Ursprünge und ihre Prozente angegeben werden. Die einzelnen Mitgliedstaaten können
allerdings vorgeben, dass auf ihrem Markt nur die Prozentangaben der vier größten
Ursprungsanteile angegeben werden müssen, sofern diese zusammen mehr als 50 %
des Gesamtinhalts ausmachen. Um diese Option zu besprechen, hat das
Bundeslandwirtschaftsministerium den Deutschen Imkerbund um eine Stellungnahme
gebeten. Im Rahmen eines Online-Meetings, an dem auch der Berufs- und
Erwerbsimkerbund, der Honig-Verband und der Lebensmittelverband teilnahmen,
haben Präsident Torsten Ellmann und Dr. Sebastian Spiewok den Verband vertreten. Das
Ministerium hatte bereits vorab das Positionspapier erhalten, das der Deutsche
Imkerbund gemeinsam mit dem französischen Verband SNA und Biene Österreich
erarbeitet hatte. Nach einer entsprechenden Vorbereitung auf die neuen Fragen des
Ministeriums, hat sich der Verband während des Meetings erneut gegen eine
entsprechende Option und für die Angabe aller Prozente ausgesprochen.
ISO Honig
Rund fünf Jahre lang liefen die Verhandlungen über einen internationalen Standard für
Honig. Die sogenannte ISO-Norm ist ein internationaler Standard, der rechtlich nicht
bindend ist. Sie steht also beispielsweise nicht über der EU-Honigrichtlinie. Unser
nationales Pendant ist die DIN. Der Deutsche Imkerbund ist durch eine Fachperson an
den Verhandlungen vertreten. Zudem hat er sich direkt ausgiebig an der Anhörung zum
nun vorgelegten Vorschlag beteiligt. Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen
Kompromiss, der jedoch viele positive und auch wichtige Elemente enthält. Die
anfängliche Sorge, dass es durch China eine Norm geben würde, die verfälschten Honig
begünstigt, hat sich nicht bestätigt. Nun werden die eingereichten Kommentare zum
Vorschlag bearbeitet. Je nach Art der Kommentare sind gegebenenfalls weiterführende
Verhandlungen notwendig.